Somit sind nahezu alle Altersgruppen von Jung bis Alt beim Logopäden vertreten.
Gewöhnlich fallen Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörungen selbst oder von anderer Stelle (Arzt, Kindergarten, Schule, Krankenhaus, Angehörige) im Alltag auf. Anschließend erfolgt üblicherweise der Gang zum Arzt, der eine Diagnose stellt und an den Logopäden überweist. Hierfür stellt der behandelnde Arzt ein Rezept (oder auch Verordnung/Überweisung genannt) aus. Rezepte für Logopädie werden meist von Allgemeinärzten, Kinderärzten, HNO-Ärzten oder Kieferorthopäden ausgestellt. Für den Erhalt eines Rezepts spielt es keine Rolle, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind.
Liegen Beschwerden in den sprachlichen oder stimmlichen Bereichen vor, der Arzt stellt jedoch kein Rezept aus, besteht auch die Möglichkeit, die Kosten der logopädischen Behandlung selbst zu übernehmen (sogenannter Selbstzahler). Dies geschieht häufig in Form einer Präventionsmaßnahme, beispielsweise zur Vorbeugung einer Stimmstörung.
Wenn Sie einen Termin bei uns vereinbaren möchten, bitten wir Sie, sich auf unserer digitalen Warteliste anzumelden. Diese erreichen Sie über unsere Website über den Link "Anmeldung Termin" oder über den Menüpunkt "Termin". Dort können Sie Ihre Wunschpraxis (bzw. -praxen) sowie mögliche Termine angeben. Sobald wir in einer von Ihnen gewünschten Praxis zu einem von Ihnen angegebenen Termin einen Platz frei haben, melden wir uns bei Ihnen. Bitte beachten Sie: Je flexibler Sie hinsichtlich Praxis und verfügbaren Zeiten sind, desto schneller können wir Ihnen einen Therapieplatz anbieten. Bitte beachten Sie, dass wir Anmeldungen ausschließlich über unsere digitale Warteliste annehmen können.
Zunächst wird in der ersten Therapiesitzung eine logopädische Diagnose gestellt, das heißt, es wird festgestellt, welche Beschwerden oder Einschränkungen vorliegen. Nach Erstellung eines Behandlungsplans erfolgen die einzelnen Therapien, die in der Regel 45 Minuten dauern. Bei Kindern wird die Behandlung meist mit dem Kind allein durchgeführt und am Ende der Sitzung mit einem Elternteil nachbesprochen. Bei Erwachsenen findet je nach Bedarf auch ein Austausch mit den Angehörigen statt. Die Therapiesitzung erfolgt ambulant in der Praxis oder auch als Hausbesuch, sofern es vom behandelnden Arzt verordnet wird.